Prüfschema · Zivilrecht

Verfahren der notariellen Beurkundung (§ 13 BeurkG)

Wie prüfst Du das Verfahren der notariellen Beurkundung einer nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung (§ 13 BeurkG)?
  1. I.
    Abgabe der zu beurkundenden Willenserklärungen im Rahmen der Verhandlung vor dem Notar.
  2. II.
    Aufnahme der zu beurkundenden Willenserklärung in eine Niederschrift.
  3. III.
    Verlesung der Niederschrift.
  4. IV.
    Genehmigung der Niederschrift durch die Parteien.
  5. V.
    Eigenhändige Unterschrift der Parteien und des Notars.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.