Prüfschema · Strafrecht

Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)

§ 30 Abs. 2 StGB
Wie prüfst Du die Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Bezugstat: Endgültig und konkret geplantes Verbrechen
  4. b)
    Tathandlung: Sichbereiterklären, Annehmen des Erbietens oder Verabredung (Var. 1 - 3)
  5. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Erfolgswille bzgl. der Tat und Wille zur Beteiligung
  6. II.
    Rechtswidrigkeit
  7. III.
    Schuld
  8. IV.
    Ggf. Rücktritt gem. § 31 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 StGB

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.