Prüfschema · Strafrecht

Verbotene Kraftfahrzeugrennen - Qualifikation (§ 315d Abs. 2, Abs. 4 StGB iVm § 315d Abs. 1 Nr. 2 bzw. 3 StGB)

§ 315d Abs. 2, Abs. 4 StGB
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d Abs. 2, Abs. 4 StGB iVm § 315d Abs. 1 Nr. 2 bzw. 3 StGB - Qualifikation)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Grunddelikt: Strafbarkeit gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 2bzw. 3 (Vorsatzdelikt)
  3. 2.
    Qualifikation gemäß § 315d Abs. 2 StGB oder § 315d Abs. 4 StGB
  4. a)
    Objektiver Tatbestand
    Tatbestandlich verlangt die Qualifikation
    (1) den Eintritt einer konkreten Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut sowie
    (2) einen Zurechnungszusammenhang zum Grunddelikt.
  5. b)
    Subjektiver Tatbestand
    Verwirklicht werden kann die Qualifikation sowohl vorsätzlich (§ 315d Abs. 2 StGB) als auch fahrlässig (§ 315d Abs. 4 StGB).
    Klausurentipp
    Lerne in Zusammenhängen! Dieselbe Struktur (Vorsatz-Vorsatz- bzw. Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination) ist Dir bereits von der Gefährdung des Straßenverkehrs vertraut (§ 315c Abs. 1 StGB bzw. §§ 315c Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB).
  6. II.
    Rechtswidrigkeit
  7. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.