Prüfschema · Zivilrecht

Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte(§ 278 BGB)

§ 278 BGB
Wie prüfen Sie die Verantwortlichkeit des Schuldners für Handlungen Dritter (§ 278 BGB)?
  1. I.
    Schuldverhältnis
  2. II.
    Handelnder ist gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe
  3. III.
    Handlung in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners
  4. IV.
    Verschulden des gesetzlichen Vertreters / Erfüllungsgehilfen

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.