Prüfschema · Strafrecht

Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)

§ 274 StGB
Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Tatobjekt: echte Urkunde oder technische Aufzeichnung, dem Täter nicht (ausschließlich) gehörend
  4. b)
    Tathandlung: vernichten, beschädigen oder unterdrücken
  5. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  6. a)
    Vorsatz
  7. b)
    Nachteilszufügungsabsicht
  8. II.
    Rechtswidrigkeit
  9. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.