Prüfschema · Strafrecht

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

§ 267 StGB
Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Tatobjekt: Urkunde
  4. b)
    Tathandlung:
    Klausurentipp
    Empfehlenswert ist es, die Tatvarianten (gedanklich) in folgender Reihenfolge zu prüfen:
    (1) Verfälschen einer echten Urkunde (Var. 2)
    (2) Herstellen einer unechten Urkunde (Var. 1)
    (3) Gebrauchen einer unechten/verfälschten Urkunde (Var. 3)
  5. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  6. a)
    Vorsatz
  7. b)
    Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr
  8. II.
    Rechtswidrigkeit
  9. III.
    Schuld
  10. IV.
    Strafzumessung: Besonders schwerer Fall (§ 267 Abs. 3 StGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.