Prüfschema · Strafrecht

Untreue in Form des Treuebruchs (§ 266 Abs. 1 Var. 2 StGB)

§ 266 StGB
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Untreue in der Treuebruchvariante (§ 266 Abs. 1 Var. 2 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Vermögensbetreuungspflicht
  4. b)
    Verletzung der Pflicht
  5. c)
    Vermögensnachteil
  6. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  7. II.
    Rechtswidrigkeit
  8. III.
    Schuld
  9. IV.
    Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 266 Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 StGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.