Prüfschema · Strafrecht

Untreue in Form des Missbrauchs (§ 266 Abs. 1 Var. 1 StGB)

§ 266 StGB
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Untreue in der Missbrauchsvariante (§ 266 Abs. 1 Var. 1 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis
  4. b)
    Missbrauch der Befugnis
  5. c)
    Vermögensbetreuungspflicht
  6. d)
    Vermögensnachteil
  7. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  8. II.
    Rechtswidrigkeit
  9. III.
    Schuld
  10. IV.
    Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 266 Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 StGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.