Prüfschema · Strafrecht

Unterschlagung (§ 246 StGB)

§ 246 StGB
Wie prüfen Sie die Strafbarkeit wegen Unterschlagung (§ 246 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektive Merkmale „fremde bewegliche Sache“
  3. 2.
    Merkmal "sich oder einem Dritten zueignet“
  4. a)
    Subjektives Element (Zueignungswille): Wille zur dauernden Enteignung und wenigstens vorübergehenden Aneignung
  5. b)
    Objektives Element (Zueignungsakt): Manifestation des Zueignungswillens
  6. 3.
    Objektives Merkmal Rechtswidrigkeit der Zueignung
  7. 4.
    Eventuell: Anvertrautsein gem. § 246 Abs. 2 StGB (Qualifikation)
  8. 5.
    Vorsatz bezüglich 1, 3 und evtl. 4
  9. II.
    Rechtswidrigkeit
  10. III.
    Schuld
  11. IV.
    Strafantrag (§§ 247; 248a StGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.