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title: "Prüfschema: Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/unterlassene-hilfeleistung-323c-abs-1-stgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Objektiver Tatbestand

### 1. Unglücksfall (oder gemeine Gefahr oder gemeine Not)

Ein <b>Unglücksfall</b> ist ein <d>plötzlich eintretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für ein Individualrechtsgut mit sich bringt</d> (z.B. ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche Ohnmacht).
<br>Eine <b>Gemeine Gefahr</b> liegt vor, wenn <d>eine unbestimmte Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte durch eine erhebliche Gefahr bedroht werden</d> (z.B. ein Großbrand oder eine Explosion).
<br>Eine <b>Gemeine Not</b> ist eine <d>allgemeine Notlage der Bevölkerung oder einer größeren Personengruppe, die ein sofortiges Eingreifen erfordert</d> (oder knapper: „Eine die Allgemeinheit betreffende Notlage“, Schönke/Schröder/Hecker, 30.A. 2019, <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html" title="&sect; 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen">StGB § 323c</a> RdNr. 10). Beispiele: Ausfall der Trinkwasserversorgung, lang anhaltende Brennstoffknappheit.

### 2. Unterlassen einer Hilfeleistung, die

<b>Hilfe</b> ist jede Taetigkeit, die <d>ihrer Intention nach auf die Abwendung weiterer Schaeden ausgerichtet ist</d>.

#### a) erforderlich,

<b>Erforderlich</b> ist die Hilfeleistung dann, wenn <d>ohne sie die Gefahr besteht, dass die von <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html" title="&sect; 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen">§ 323c Abs. 1 StGB</a> erfasste Notlage sich zu einer nicht nur unerheblichen Schädigung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert auswirkt.</d> Dies muss man aus der <b>ex ante Sicht</b> eines verständigen Beobachters beurteilen.

#### b) dem Täter möglich und

<b>Faktisch erbringen können</b> muss der Täter die Hilfeleistung. Maßgeblich sind dafür sowohl seine individuellen Fähigkeiten als auch die äußeren Umstände (z.B. ist medizinische Hilfe durch einen Laien nur in begrenztem Umfang möglich).

#### c) ihm zumutbar ist

Die Hilfeleistung darf den Täter nicht übermäßig belasten. Dieses Tatbestandskorrektiv kann aus verschiedenen Gründen greifen. Eine Hilfeleistung ist insbesondere dann <b>unzumutbar</b>, wenn <d>sie ihn erheblich gefährden oder überfordern würde</d> (z.B. wenn er selbst durch die Hilfeleistung in Lebensgefahr geraten würde).

## II. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

Der Taeter muss vorsaetzlich handeln, d.h. er muss das Vorliegen eines Ungluecksfalls erkennen und die Hilfeleistung bewusst unterlassen. Bedingter Vorsatz genuegt.

## III. Rechtswidrigkeit

## IV. Schuld

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/unterlassene-hilfeleistung-323c-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
