Prüfschema · Öffentliches Recht

Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV)

Art. 265 AEUV
Wie prüfen Sie die Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV)?
  1. I.
    Zulässigkeit
  2. 1.
    Klageberechtigung: Mitgliedstaaten, Unionsorgane, natürliche und juristische Personen
  3. 2.
    Klagegegenstand: Rechtswidrige Untätigkeit bestimmter EU-Einrichtungen (Art. 265 Abs. 1 AEUV)
  4. 3.
    Rechtsschutzbedürfnis: Aufforderung zum Tätigwerden (Art. 265 Abs. 2 AEUV)
  5. 4.
    Klagefrist: Zwei Monate nach fruchtloser Aufforderung (Art. 265 Abs. 2 AEUV)
  6. II.
    Begründetheit: Verletzung einer Handlungspflicht?
  7. III.
    Rechtswirkung der Entscheidung: Feststellung der Rechtswidrigkeit, Handlungspflicht (Art. 266 AEUV)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.