Prüfschema · Öffentliches Recht

Unmittelbare Wirkung von EU-Richtlinien

Art. 288 AEUV

Wie prüfst Du, ob EU-Richtlinien unmittelbare Wirkung entfalten?

  1. I.
    Umsetzungsfehler bei Ablauf der Umsetzungsfrist
  2. II.
    Inhaltliche Unbedingtheit der Richtlinie
  3. III.
    Hinreichende Bestimmtheit der Regelung
  4. IV.
    Individualbegünstigende Wirkung der Richtlinie

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.