Prüfschema · Strafrecht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)

§ 142 Abs. 2 StGB
Wie prüfst Du den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wenn der Täter sich rechtmäßig entfernt, aber die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht (§ 142 Abs. 2 StGB)?
  1. I.
    Tatbestand
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Unfall im Straßenverkehr
  4. b)
    Täter: Unfallbeteiligter nach § 142 Abs. 5 StGB
  5. c)
    Sich-Entfernen vom Unfallort
  6. d)
    Nach Ablauf der Wartefrist (Nr. 1) oder berechtigt oder entschuldigt (Nr. 2)
  7. e)
    Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht
  8. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  9. II.
    Rechtswidrigkeit
  10. III.
    Schuld
  11. IV.
    Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.