Prüfschema · Strafrecht

Üble Nachrede (§ 186 StGB)

Wie prüfst Du den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB)?
  1. I.
    Tatbestand
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Behauptung oder Verbreitung einer Tatsache gegenüber Dritten
  4. b)
    Drittbezug
  5. c)
    Ehrenrührigkeit der Tatsache
  6. d)
    Passive Beleidigungsfähigkeit
  7. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  8. II.
    Objektive Bedingung der Strafbarkeit

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.