Prüfschema · Zivilrecht

Übereignung nach § 929 S. 1 BGB

Wie prüfst Du die Übereignung nach § 929 S. 1 BGB?
  1. 1.
    Einigung
  2. 2.
    Übergabe
  3. a)
    Vollständige Besitzaufgabe des Veräußerers
  4. b)
    Besitzerwerb auf Erwerberseite
  5. c)
    auf Veranlassung des Veräußerers
  6. 3.
    Einigsein bei Übergabe
    Hintergrund dieses Prüfungspunktes ist die nach h.M. bis zur Übergabe bestehende freie Widerrufbarkeit der Einigung. Solange keine Anhaltspunkte für einen Widerruf bestehen, kann die Erörterung an dieser Stelle knapp gehalten werden.
  7. 4.
    Berechtigung des Veräußerers (= Verfügungsbefugnis)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.