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title: "Prüfschema: Übereignung nach § 929 S. 1, 931 BGB"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/uebereignung-nach-929-s-1-931-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Übereignung nach § 929 S. 1, 931 BGB

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


### 1. Einigung

Als <b>Verfügungsvertrag</b> setzt sich die <b>Einigung</b> aus zwei auf Eigentumsübertragung gerichteten Willenserklärungen zusammen. Ob eine Willenserklärung tatsächlich auf Eigentumsübertragung gerichtet ist, ergibt die <b>Auslegung der Willenserklärung</b>. Da es sich dabei um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, ist sie nach dem <b>objektiven Empfängerhorizont</b> auszulegen (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/133.html" title="&sect; 133 BGB: Auslegung einer Willenserkl&auml;rung">§§ 133</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/157.html" title="&sect; 157 BGB: Auslegung von Vertr&auml;gen">157 BGB</a>).

### 2. Abtretung des Herausgabeanspruchs

Als <b>Übergabesurrogat</b> dient hier der Abtretungsvertrag. Bei der <b>Abtretung handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html" title="&sect; 398 BGB: Abtretung">§ 398 BGB</a>), das vom zugrundeliegenden schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft (etwa Kaufvertrag) zu trennen ist.

### 3. Einigsein

### 4. Berechtigung des Veräußerers (=Verfügungsbefugnis)

Verfügungsbefugnis („Berechtigung") muss beim Veräußerer vorliegen. <b>Verfügungsbefugt</b> ist im Grundsatz der Eigentümer, daneben aber auch ein vom Eigentümer hierzu Ermächtigter (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/185.html" title="&sect; 185 BGB: Verf&uuml;gung eines Nichtberechtigten">§ 185 BGB</a>). In Ausnahmefällen kann selbst dem Eigentümer die Verfügungsbefugnis fehlen — so etwa im Fall der Insolvenz nach <a href="https://dejure.org/gesetze/InsO/80.html" title="&sect; 80 InsO: &Uuml;bergang des Verwaltungs- und Verf&uuml;gungsrechts">§ 80 Abs. 1 InsO</a>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/uebereignung-nach-929-s-1-931-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
