Prüfschema · Zivilrecht

Übereignung nach § 929 S. 1, 931 BGB

Wie prüfst Du die Übereignung nach § 929 S. 1, 931 BGB?
  1. 1.
    Einigung
  2. 2.
    Abtretung des Herausgabeanspruchs
    Als Übergabesurrogat dient hier der Abtretungsvertrag. Bei der Abtretung handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft (§ 398 BGB), das vom zugrundeliegenden schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft (etwa Kaufvertrag) zu trennen ist.
  3. 3.
    Einigsein
  4. 4.
    Berechtigung des Veräußerers (=Verfügungsbefugnis)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.