Prüfschema · Zivilrecht

Übereignung nach § 929 S. 1, 931, 934 BGB

Wie prüfst Du den gutgläubigen Eigentumserwerb nach § 929 S. 1, 931, 934 BGB?
  1. 1.
    Übereignung nach § 929 S. 1, 931 BGB scheitert an Berechtigung
  2. a)
    Einigung
  3. b)
    Abtretung des Herausgabeanspruchs
  4. c)
    Einigsein
  5. d)
    Fehlende Berechtigung des Veräußerers (=Verfügungsbefugnis)
  6. 2.
    Verkehrsgeschäft
  7. 3.
    Erlangung des mittelbaren Besitzes vom Veräußerer (§ 934 Alt. 1 BGB) oder Erlangung des Besitzes vom Besitzmittler (§ 934 Alt. 2 BGB)
  8. 4.
    Gutgläubigkeit des Erwerbers bei Besitzerlangung
  9. 5.
    Kein Abhandenkommen der Sache (§ 935 BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.