Prüfschema · Zivilrecht

Übereignung nach § 929 S. 1, 930 BGB

Wie prüfst Du die Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB?
  1. 1.
    Einigung
  2. 2.
    Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 868 BGB)
  3. a)
    Rechtsverhältnis i.S.d. § 868 BGB
  4. b)
    Besitzmittlungswille des Veräußerers
  5. c)
    Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers gegen den unmittelbaren Besitzer
  6. 3.
    Einigsein
  7. 4.
    Berechtigung des Veräußerers (= Verfügungsbefugnis)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.