Prüfschema · Zivilrecht

Übereignung nach § 929 S. 1, 930, 933 BGB

Wie prüfst Du den gutgläubigen Eigentumserwerb nach § 929 S. 1, 930, 933 BGB?
  1. 1.
    Übereignung nach § 929 S. 1, 930 BGB scheitert nur an fehlender Berechtigung
  2. a)
    Einigung
  3. b)
    Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 868 BGB)
  4. c)
    Einigsein
  5. d)
    Fehlende Berechtigung des Veräußerers (=Verfügungsbefugnis)
  6. 2.
    Verkehrsgeschäft
  7. 3.
    Tatsächliche Übergabe der Sache vom Veräußerer an den Erwerber, § 933 BGB
  8. 4.
    Gutgläubigkeit des Erwerbers noch im Zeitpunkt der Übergabe, § 932 Abs. 2 BGB
  9. 5.
    Kein Abhandenkommen der Sache (§ 935 BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.