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title: "Prüfschema: Titelherausgabeklage (§ 371 BGB analog)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/titelherausgabeklage-371-bgb-analog"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Titelherausgabeklage (§ 371 BGB analog)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Zulässigkeit

### 1. Statthaftigkeit nach/neben Vollstreckungsabwehrklage

Statthaft ist eine Titelherausgabeklage, <br>(1) wenn auf eine Vollstreckungsabwehrklage hin bereits rechtskräftig festgestellt wurde, dass aus dem Titel nicht mehr vollstreckt werden darf <b>oder</b> <br>(2) wenn zumindest gleichzeitig eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben wird. Auf diese Weise sollen widersprüchliche Entscheidungen vermieden werden.
<vertiefung>Auch im Zusammenhang mit einer Titelgegenklage ist eine Titelherausgabeklage statthaft.</vertiefung>

### 2. Zuständigkeit des angerufenen Gerichts

Soweit sich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts <b>nicht bereits aus den allgemeinen Regeln (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/12.html" title="&sect; 12 ZPO: Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff">§§ 12ff. ZPO</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/GVG/23.html" title="&sect; 23 GVG">§§ 23</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/GVG/71.html" title="&sect; 71 GVG">71 GVG</a>)</b> ergibt, wird sie zumindest <b>aus prozessökonomischen Gründen oder über eine Annexkompetenz kraft Sachzusammenhangs</b> bejaht.

### 3. Rechtsschutzbedürfnis

Zu bejahen ist das Rechtsschutzbedürfnis, da die Titelherausgabeklage <b>in ihrer Wirkung über die Vollstreckungsabwehrklage hinausgeht.</b> Während eine erfolgreiche Vollstreckungsabwehrklage über <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/775.html" title="&sect; 775 ZPO: Einstellung oder Beschr&auml;nkung der Zwangsvollstreckung">§ 775 Nr. 1 ZPO</a> lediglich die Einstellung der Zwangsvollstreckung bewirkt, <b>beseitigt die Herausgabe des Titels jede Möglichkeit weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.</b>

## II. Begründetheit

### 1. Anspruchsgrundlage: <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/371.html" title="&sect; 371 BGB: R&uuml;ckgabe des Schuldscheins">§ 371 BGB</a> analog

Aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/371.html" title="&sect; 371 BGB: R&uuml;ckgabe des Schuldscheins">§ 371 BGB</a> ergibt sich für den Schuldner einer Forderung ab deren Erfüllung der Anspruch, einen darüber ausgestellten Schuldschein zurückzuverlangen. <b>Gestützt wird ein Titelherausgabeanspruch auf <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/371.html" title="&sect; 371 BGB: R&uuml;ckgabe des Schuldscheins">§ 371 BGB</a> analog.</b> In der Begründetheit einer entsprechenden Leistungsklage ist daher zunächst auf die <b>Analogievoraussetzungen (planwidrige Regelungslücke + vergleichbare Interessenlage)</b> einzugehen.

### 2. Zwangsvollstreckung aus dem Titel wurde bereits für unzulässig erklärt

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/titelherausgabeklage-371-bgb-analog
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
