Prüfschema · Zivilrecht

Titelherausgabeklage (§ 371 BGB analog)

Neben einer Vollstreckungsabwehrklage kann der Kläger in objektiver Klagehäufung (§ 260 ZPO) eine Leistungsklage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels erheben. In welcher Reihenfolge sind die nachfolgenden Prüfungspunkte zu prüfen? ‌
  1. I.
    Zulässigkeit
  2. 1.
    Statthaftigkeit nach/neben Vollstreckungsabwehrklage
  3. 2.
    Zuständigkeit des angerufenen Gerichts
  4. 3.
    Rechtsschutzbedürfnis
  5. II.
    Begründetheit
  6. 1.
    Anspruchsgrundlage: § 371 BGB analog
  7. 2.
    Zwangsvollstreckung aus dem Titel wurde bereits für unzulässig erklärt

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.