Prüfschema · Strafrecht

Tatbestandsverschiebung Teilnahme Totschlag/Mord (§ 28 StGB)

Sofern täterbezogene Mordmerkmale im Spiel sind, kann sich der Prüfungsaufbau beim Teilnehmer als schwierig erweisen. Wie könntest Du diese prüfen (§§ 212, 211, 26 bzw. 27 iVm § 28 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat
    Klausurentipp
    Da der Haupttäter regelmäßig zuvor schon geprüft wurde, ist insoweit ein Verweis möglich.
  4. b)
    Teilnahmehandlung (Bestimmen oder Hilfeleisten)
  5. 2.
    Subjektiver Tatbestand
    Klausurentipp
    Empfehlenswert ist es, hier zunächst nur den Vorsatz hinsichtlich der Tötung eines anderen Menschen (§ 212 StGB), der tatbezogenen Merkmale des Haupttäters sowie der Teilnahmehandlung zu prüfen (Stichwort: doppelter Teilnahmevorsatz).
  6. 3.
    Tatbestandsverschiebung?
    Klausurentipp
    Zu klären ist hier zunächst, zu welchem Ergebnis die Ansätze von Rechtsprechung und Literatur führen:
    Nach der Rechtsprechung wird zunächst die Verwirklichung täterbezogener Merkmale beim Haupttäter sowie ein entsprechender Teilnahmevorsatz geprüft (falls ja: Milderung nach § 28 Abs. 1 StGB; falls nein: Teilnahme am Totschlag — Ausnahme: gekreuzte Merkmale).
    Nach der Literatur wird demgegenüber direkt geprüft, ob der Teilnehmer selbst das täterbezogene Mordmerkmal verwirklicht hat (falls ja: § 28 Abs. 2 StGB; falls nein: Teilnahme am Totschlag).
    Nur wenn beide Ansichten zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, ist der Streit über das systematische Verhältnis von Mord und Totschlag zu entscheiden.
  7. II.
    Rechtswidrigkeit
  8. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.