Prüfschema · Zivilrecht

Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung

§ 389 BGB

Wie ist der Tatbestand bei Klagen mit Aufrechnung durch den Beklagten aufzubauen?

  1. I.
    Einleitungssatz
    Formulierungsbeispiel
    „Die Parteien streiten über … (z.B. gegenseitige Zahlungsansprüche aus einem Kaufvertrag).“
  2. II.
    Unstreitiges zur Klageforderung
  3. III.
    Streitiges Klägervorbringen zu Nebenforderungen
    Mit der unbedingten Primäraufrechnung wird durch den Beklagten zugleich das klägerische Vorbringen zur Hauptforderung unstreitig gestellt. Streitig bleibt damit allenfalls noch der Klägervortrag zu den Nebenforderungen.
    Formulierungsbeispiel
    „Der Kläger behauptet, …"
  4. IV.
    ggf. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)
  5. V.
    Anträge (eingerückt)
    Formulierungsbeispiel
    „Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, …“, „Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“
  6. VI.
    Streitiges Beklagtenvorbringen zu Nebenforderungen
    Formulierungsbeispiel
    „Der Beklagte behauptet, …“
  7. VII.
    Überleitung Aufrechnung
    Klausurentipp
    Nicht als Antrag des Beklagten, sondern als Teil seines streitigen Sachvortrags ist die Aufrechnung darzustellen.
    Formulierungsbeispiel
    „Der Beklagte erklärt die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung in Höhe von … aus …"
  8. VIII.
    Unstreitiges zur Gegenforderung

    Beruhen Klage- und Gegenforderung auf demselben Lebenssachverhalt, lässt sich der unstreitige Stoff beider Forderungen auch zusammenfassend zu Beginn des Tatbestandes wiedergeben.

  9. IX.
    Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
  10. X.
    Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
  11. XI.
    Große Prozessgeschichte

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.