Prüfschema · Zivilrecht

Tatbestand Zivilurteil (§ 313 Abs. 2 ZPO)

§ 313 Abs. 2 ZPO

Wie baust Du den Tatbestand eines Zivilurteils auf?

  1. I.
    Einleitungssatz
    Mit einem kurzen, schlichten Einleitungssatz soll dem Leser vermittelt werden, worum es im Rechtsstreit geht (schlagwortartige Beschreibung des Streitgegenstands in einem Satz). Beispiel: „Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall.“
  2. II.
    Unstreitiger Sachverhalt (Geschichtserzählung)
  3. III.
    Streitiger Vortrag des Klägers
  4. IV.
    Kleine Prozessgeschichte
  5. V.
    Anträge der Parteien
  6. VI.
    Streitiger Vortrag des Beklagten
  7. VII.
    Duplik/Replik
  8. VIII.
    Prozessgeschichte

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.