Prüfschema · Zivilrecht

Tatbestand einer Willenserklärung

§ 133 BGB

Welche subjektiven und objektiven Elemente werden beim Tatbestand einer Willenserklärung unterschieden?

  1. I.
    Subjektiver (innerer) Tatbestand
  2. 1.
    Subjektiver Handlungswille
  3. 2.
    Erklärungsbewusstsein
  4. 3.
    Subjektiver Geschäftswille
  5. II.
    Objektiver (äußerer) Tatbestand
  6. 1.
    Objektiver Handlungswille
  7. 2.
    Rechtsbindungswille
  8. 3.
    Objektiver Geschäftswille

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.