Prüfschema · Zivilrecht

Tatbestand einer Willenserklärung

In welche subjektiven und objektiven Elemente lässt sich der Tatbestand einer Willenserklärung gliedern?

  1. I.
    Subjektiver (innerer) Tatbestand
  2. 1.
    Handlungswille
  3. 2.
    Erklärungsbewusstsein
  4. 3.
    Geschäftswille
  5. II.
    Objektiver (äußerer) Tatbestand
  6. 1.
    Objektive Erklärung
  7. 2.
    Rechtsbindungswille

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.