Strafurteil
Wie baust du ein Strafurteil auf?
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I.
Rubrum
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II.
Tenor
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III.
Bezeichnung der angewendeten VorschriftenDie angewendeten Vorschriften sind gemäß § 260 Abs. 5 S. 1 StPO unter Angabe von Paragraf, Absatz, Nummer, Buchstabe sowie der Gesetzesbezeichnung anzuführen
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IV.
Gründe
Innerhalb der eigentlichen Urteilsgründe werden die Unterpunkte selbst weder benannt noch mit Überschriften versehen. Stattdessen erfolgt eine römische Durchnummerierung (etwa I. für die Feststellungen zur Person, II. für die Feststellungen zur Tat).
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1.
Feststellungen zur Person
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2.
Feststellungen zur Tat
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3.
Beweiswürdigung
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4.
Rechtliche Würdigung
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5.
Strafzumessung
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6.
Ggfs. Teilfreispruch/ Teileinstellung
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7.
Kosten, Nebenentscheidungen, sonstige Beschlüsse
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V.
Unterschriften der Berufsrichter