Prüfschema · Strafrecht

Strafantrag (§ 77 ff. StGB)

Nur wenn der notwendige Strafantrag wirksam ist, ist die Verfahrensvoraussetzung gegeben. Weißt du, wie man die Wirksamkeit eines Strafantrages prüft (§ 77 ff. StGB)?
  1. 1.
    Strafantrag gestellt?
  2. 2.
    Antragsberechtigung des Antragstellers (§ 77, § 77 a oder § 301 Abs. 2 StGB)?
  3. 3.
    Inhaltliche Wirksamkeitsanforderungen
  4. 4.
    Frist gewahrt (§ 77b StGB)?
  5. 5.
    Kein vorheriger Verzicht und keine Rücknahme des Strafantrags (§ 77d StGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.