Prüfschema · Zivilrecht

Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

§ 313 BGB
Wie prüfen Sie einen Anspruch wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)?
  1. I.
    Anwendbarkeit des § 313 BGB
  2. 1.
    Vertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 1 BGB)
  3. 2.
    Keine Subsidiarität
  4. II.
    Umstand (§ 313 Abs. 1 BGB) oder Vorstellung (§ 313 Abs. 2 BGB) ist relevante Grundlage des Vertrags geworden
  5. III.
    Veränderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) oder wesentliche Vorstellungen über die Geschäftsgrundlage haben sich als falsch herausgestellt (§ 313 Abs. 2 BGB) (reales Element)
  6. IV.
    Parteien hätten bei Kenntnis des Wegfalls/ Fehlens Geschäft nicht/ nicht so abgeschlossen (hypothetisches Element)
  7. V.
    Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag (normatives Element)
  8. VI.
    Rechtsfolge
  9. 1.
    Vertragsanpassung
  10. 2.
    Rücktritt bzw. Kündigung

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.