Prüfschema · Zivilrecht

Stellvertretung (§§ 164ff. BGB)

§ 164 BGB
Wie prüfen Sie Zulässigkeit und Wirksamkeit der Stellvertretung (§§ 164ff. BGB)?
  1. I.
    Zulässigkeit der Stellvertretung
  2. II.
    Eigene Willenserklärung des Vertreters
  3. III.
    Handeln im fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
  4. IV.
    Vertretungsmacht

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.