Prüfschema · Öffentliches Recht

Sofortvollzug

Neben dem gestreckten Verfahren ist der sofortige Vollzug – also die Vollstreckung ohne vorausgegangenen Grundverwaltungsakt – gemäß § 6 Abs. 2 VwVG extrem prüfungsrelevant. Wie könnte ein möglicher Prüfungsaufbau aussehen?
  1. I.
    Ermächtigungsgrundlage für den sofortigen Vollzug
  2. II.
    Formelle Rechtmäßigkeit der Vollstreckung
  3. 1.
    Zuständigkeit
  4. 2.
    Verfahren, Form
  5. III.
    Materielle Rechtmäßigkeit der Vollstreckung
  6. 1.
    Eilbedürftigkeit
  7. a)
    Notwendigkeit des Sofortvollzugs
    Eilbedürftigkeit setzt voraus, dass der Sofortvollzug zur Verhinderung rechtswidriger Taten oder zur Abwehr einer drohenden Gefahr notwendig ist. Notwendigkeit bedeutet, dass der Maßnahmezweck durch den Erlass einer Grundverfügung mit anschließendem dreistufigem Vollstreckungsverfahren nicht zu erreichen oder die Zweckerreichung wesentlich erschwert wäre. Hieran fehlt es beispielsweise, wenn zwischen Gefahrfeststellung und Anordnung der Beseitigungsmaßnahmen ein Zeitraum liegt, der für die Durchführung des regulären Verwaltungszwangsverfahrens mit Vollziehungsanordnung ausreicht.
  8. b)
    zur Verhinderung einer Straf- oder Ordnungswidrigkeit bzw. Abwehr einer drohenden Gefahr
  9. 2.
    Voraussetzungen der hypothetischen (unterbliebenen) Grundverfügung
  10. 3.
    Voraussetzungen des angewandten Zwangsmittels
  11. 4.
    Ermessen

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.