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title: "Prüfschema: Sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/sittenwidrige-schaedigung-826-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Tatbestand

### 1. Verursachung eines Schadens

Über bloße Rechtsgüter und Interessen hinaus <b><a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/826.html" title="&sect; 826 BGB: Sittenwidrige vors&auml;tzliche Sch&auml;digung">§ 826 BGB</a> schützt</b> ausdrücklich auch <d> das Vermögen als solches</d>. Demnach reicht bereits ein <b>reiner Vermögensschaden</b> aus.

### 2. Sittenwidrigkeit

Als <b>sittenwidrig</b> einzustufen ist <d>ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt</d>. Für das Unwerturteil sind die Anschauungen der einschlägigen Verkehrskreise heranzuziehen, wobei stets ein Durchschnittsmaß an Redlichkeit und Anstand zugrunde zu legen bleibt. Hierzu hat die Rechtsprechung eigene Fallgruppen herausgebildet.

### 3. Vorsatz

Erforderlich ist, dass die Schadenszufügung <b>vorsätzlich</b> erfolgt; bedingter Vorsatz reicht aus. Dieser muss sich beziehen auf (1) die <b>Tatsachen</b>, aus denen sich der Sittenverstoß ergibt, sowie (2) den <b>Schaden</b>.

## II. Rechtsfolge: Ersatz des Schadens

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/sittenwidrige-schaedigung-826-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
