Wie prüfst Du den Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB)?
I.
Tatbestand
1.
Verursachung eines Schadens
Über bloße Rechtsgüter und Interessen hinaus § 826 BGB schützt ausdrücklich auch das Vermögen als solches. Demnach reicht bereits ein reiner Vermögensschaden aus.
2.
Sittenwidrigkeit
Als sittenwidrig einzustufen ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Für das Unwerturteil sind die Anschauungen der einschlägigen Verkehrskreise heranzuziehen, wobei stets ein Durchschnittsmaß an Redlichkeit und Anstand zugrunde zu legen bleibt. Hierzu hat die Rechtsprechung eigene Fallgruppen herausgebildet.
3.
Vorsatz
Erforderlich ist, dass die Schadenszufügung vorsätzlich erfolgt; bedingter Vorsatz reicht aus. Dieser muss sich beziehen auf (1) die Tatsachen, aus denen sich der Sittenverstoß ergibt, sowie (2) den Schaden.
II.
Rechtsfolge: Ersatz des Schadens
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