Prüfschema · Zivilrecht

Sicherungszession (§ 398 BGB)

§ 398 BGB

Wie prüfst Du die Voraussetzungen einer Sicherungszession?

  1. I.
    Wirksame Einigung zwischen Altgläubiger (Zedent) und Neugläubiger (Zessionar) (Abtretungsvertrag)
    Vertiefung
    Hinsichtlich der Abtretungsvoraussetzungen weist die Sicherungszession keine Besonderheiten auf. Ihre Wirksamkeit hängt nicht von derjenigen des zugrunde liegenden Sicherungsvertrags ab (Abstraktionsprinzip).
  2. 1.
    Abtretungsvereinbarung
  3. 2.
    Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung
    Praktisch problembehaftet sind insbesondere die Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs.1 BGB) sowie die Kollision von verlängertem Eigentumsvorbehalt und Globalzession. Hierzu sogleich.
  4. II.
    Bestand einer Forderung
    Im Regelfall — namentlich bei erst künftig entstehenden Forderungen — gehört die Bestimmtheit zu den zentralen Prüfpunkten.
    Klausurentipp
    Alternativ kann zunächst das Bestehen der Forderung geprüft und erst im Anschluss auf die Abtretung eingegangen werden.
  5. III.
    Forderungsinhaberschaft des Zedenten
  6. IV.
    Abtretbarkeit der Forderung
  7. 1.
    Vertraglicher Ausschluss, § 399 2.Alt. BGB
  8. 2.
    Inhaltsänderung bezüglich der Leistung, § 399 1.Alt. BGB
  9. 3.
    Unpfändbarkeit der Forderung, § 400 BGB

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.