Prüfschema · Zivilrecht

Sicherungsübereignung (§ 930 BGB)

§ 930 BGB § 933 BGB
Wie prüfst Du, ob die Voraussetzungen für eine Sicherungsübereignung vorliegen (§§ 929 S.1, 930 BGB)?
  1. I.
    Wirksame Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer (§ 929 S.1 BGB)
  2. II.
    Übergabesurrogat: Besitzkonstitut (§ 930 BGB)
  3. 1.
    Rechtsverhältnis iSd. § 868 BGB
  4. 2.
    Besitzmittlungswille des unmittelbaren Besitzers
  5. 3.
    Potenzieller Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers gegen den unmittelbaren Besitzer
  6. III.
    Einigsein
  7. IV.
    Berechtigung des Veräußerers oder bei Nichtberechtigung gutgläubiger Erwerb (§§ 930, 933 BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.