Prüfschema · Zivilrecht

Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB)

In welcher Reihenfolge prüfst Du die Voraussetzungen des Selbstvornahmerechts (§§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB)?
  1. I.
    Werkvertrag (§ 631 BGB)
  2. II.
    Sach- oder Rechtsmangel (§ 633 BGB)
  3. III.
    Bei Gefahrübergang (§ 644 BGB)
  4. IV.
    Voraussetzungen des Selbstvornahmerechts (§ 637 BGB)
  5. V.
    Kein Ausschluss des Selbstvornahmerechts
    Ein Selbstvornahmerecht scheidet aus, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert (§ 637 Abs. 1 BGB) oder es vertraglich abbedungen wurde.
  6. VI.
    Keine Verjährung (§ 634a BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.