Prüfschema · Strafrecht

Schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB)

§ 250 StGB
Wie prüfen Sie die Strafbarkeit wegen schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 StGB)?
  1. I.
    Objektiver Tatbestand
  2. 1.
    Verwirklichung des Grundtatbestandes § 249 StGB
  3. 2.
    Qualifikation des § 250 Abs. 1 StGB:
  4. a)
    Nr. 1a: Beisichführen einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeuges
  5. b)
    Nr. 1b: Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs oder Mittels
  6. c)
    Nr. 1c: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
  7. d)
    Nr. 2: Bandenraub
  8. II.
    Subjektiver Tatbestand
  9. 1.
    Vorsatz
  10. 2.
    Nr. 1b: Verwendungsabsicht
  11. 3.
    Nr. 1c: Gefährdungsvorsatz
  12. III.
    Rechtswidrigkeit
  13. IV.
    Schuld
  14. V.
    § 250 Abs. 3 StGB: Minder schwerer Fall

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.