Prüfschema · Strafrecht

Schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB)

§ 226 Abs. 1 StGB
Wie prüfen Sie die Erfolgsqualifikation der schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Grunddelikt (Verwirklichung einer Körperverletzung)
    Neben einer einfachen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) kommen als Grunddelikt auch eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) oder eine Körperverletzung im Amt (§§ 340 Abs. 1, 3 StGB) in Betracht.
  3. a)
    Objektiver Tatbestand des § 223 StGB
  4. b)
    Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  5. 2.
    Qualifikation des § 226 StGB
  6. a)
    Eintritt einer der in Nr. 1 – 3 genannten Folgen
  7. b)
    Kausalität zwischen Körperverletzung und Folge
  8. c)
    Tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang zwischen Körperverletzung und Folge
  9. d)
    Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich der Folge, § 18 StGB
  10. II.
    Rechtswidrigkeit
  11. III.
    Schuld (insb. subjektiver Fahrlässigkeitsvorwurf bzgl. schwerer Folge)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.