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title: "Prüfschema: Schlüsselgewalt, § 1357 BGB"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/schluesselgewalt-1357-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Schlüsselgewalt, § 1357 BGB

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Wirksame Ehe

Anwendbar ist <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html" title="&sect; 1357 BGB: Gesch&auml;fte zur Deckung des Lebensbedarfs">§ 1357 BGB</a> nur bei einer wirksamen Ehe der Ehegatten und nicht in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Auf den jeweiligen Güterstand kommt es dabei nicht an.

## II. Kein Getrenntleben

Gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html" title="&sect; 1357 BGB: Gesch&auml;fte zur Deckung des Lebensbedarfs">§ 1357 Abs. 3 BGB</a> ist erforderlich, dass die Ehegatten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zusammenlebten. Bei Getrenntleben in diesem Moment ruht die Schlüsselgewalt — <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html" title="&sect; 1357 BGB: Gesch&auml;fte zur Deckung des Lebensbedarfs">§ 1357 BGB</a> kommt dann nicht zur Anwendung. Eine spätere Wiederaufnahme des Zusammenlebens heilt den Mangel nicht.

## III. Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs

Vorausgesetzt ist ein wirksames Rechtsgeschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs. Erfasst wird sämtliches, was <b>objektiv</b> dem Bestreiten des gemeinsamen Haushalts, der Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse der Eheleute und der Deckung des Lebensbedarfs der Kinder dient (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1360a.html" title="&sect; 1360a BGB: Umfang der Unterhaltspflicht">§ 1360a BGB</a>) — typische Bedarfsdeckungsgeschäfte sind etwa der Erwerb von Lebensmitteln, Kleidung, Arztbehandlungen, Strom oder Schulsachen. In <b>subjektiver</b> Hinsicht muss das Geschäft zur konkreten Bedarfsdeckung angemessen sein.

## IV. Kein Ausschluss

Im Einzelfall kann sich aus den Umständen gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html" title="&sect; 1357 BGB: Gesch&auml;fte zur Deckung des Lebensbedarfs">§ 1357 Abs. 1 S. 1 BGB</a> ein Ausschluss ergeben. Die früher mögliche Beschränkung der Schlüsselgewalt durch Eintragung im Güterrechtsregister (vgl. ehemals <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html" title="&sect; 1357 BGB: Gesch&auml;fte zur Deckung des Lebensbedarfs">§ 1357 Abs. 1</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1412.html" title="&sect; 1412 BGB: Wirkungen gegen&uuml;ber Dritten">1412 BGB</a>) besteht nicht mehr — das Güterrechtsregister wurde zum 01.01.2023 abgeschafft.

## V. Rechtsfolge: Mitberechtigung und Mitverpflichtung des anderen Ehegatten

Mit <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html" title="&sect; 1357 BGB: Gesch&auml;fte zur Deckung des Lebensbedarfs">§ 1357 BGB</a> wird einem Ehegatten die Rechtsmacht verliehen, den anderen Ehegatten bei bestimmten Geschäften mitzuverpflichten und mitzuberechtigen. Rechtsdogmatisch handelt es sich daher um eine gesetzliche Verpflichtungsermächtigung.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/schluesselgewalt-1357-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
