Prüfschema · Strafrecht

Schema - Erfolgsqualifzierter Versuch

Bei einem „erfolgsqualifizierten Versuch“, wird das Grunddelikt (z.B. ein Raub, § 249 Abs. 1 StGB) lediglich versucht, die qualifizierende Folge (z.B. Tod des Opfers, § 251 StGB) tritt jedoch ein. Wie prüfst Du den erfolgsqualifizierten Versuch?
  1. I.
    Nichtvollendung und Strafbarkeit des Versuchs
  2. II.
    Tatbestand
  3. 1.
    Tatentschluss bezüglich des Grunddelikts (z.B. § 249 StGB)
  4. 2.
    Unmittelbares Ansetzen zum Grunddelikt
  5. III.
    Erfolgsqualifikation (z.B. § 251 StGB)
  6. 1.
    Eintritt der schweren Folge
  7. 2.
    Kausalität
  8. 3.
    Gefahrspezifischer Zusammenhang
  9. 4.
    Fahrlässigkeit (§ 18 StGB) oder Leichtfertigkeit
  10. IV.
    Rechtswidrigkeit
  11. V.
    Schuld
  12. VI.
    Rücktritt

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.