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title: "Prüfschema: Schadensersatz wegen unbegründetem Rücktritt vom Verlöbnis (§§ 1298, 1299 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/schadensersatz-wegen-unbegruendetem-ruecktritt-vom-verloebnis-1298-1299-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Schadensersatz wegen unbegründetem Rücktritt vom Verlöbnis (§§ 1298, 1299 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Wirksames Verlöbnis

Voraussetzung des Anspruchs aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1298.html" title="&sect; 1298 BGB: Ersatzpflicht bei R&uuml;cktritt">§§ 1298</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1299.html" title="&sect; 1299 BGB: R&uuml;cktritt aus Verschulden des anderen Teils">1299 BGB</a> ist ein wirksames Verlöbnis; daher gewinnt der Theorienstreit um die Rechtsnatur des Verlöbnisses dort Bedeutung, wo einer der Verlobten <b>minderjährig</b> ist. Zu einem wirksamen Verlöbnis gelangt man in einer solchen Konstellation allein nach der <d>Theorie der Vertrauenshaftung</d> sowie der heute nicht mehr vertretenen <d>Tatsächlichkeitstheorie</d>.

## II. Auflösung des Verlöbnisses durch Rücktritt eines Verlobten

Anwendung findet <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1298.html" title="&sect; 1298 BGB: Ersatzpflicht bei R&uuml;cktritt">§ 1298 BGB</a> nur auf den Rücktritt <b>ohne wichtigen Grund</b> oder dann, wenn der Rücktritt des einen Verlobten vom anderen gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1299.html" title="&sect; 1299 BGB: R&uuml;cktritt aus Verschulden des anderen Teils">§ 1299 BGB</a> schuldhaft veranlasst wurde. Ein <b>grundloser Rücktritt</b> ist anzunehmen, sobald beim rücktretenden Verlobten lediglich ein <d>Gesinnungswandel</d> vorliegt und der Rücktritt nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die nach der Verlobung eingetreten oder bekannt geworden sind.

## III. Berechtigter Anspruchsteller

Berechtigt ist nicht nur der vom grundlosen Rücktritt betroffene Verlobte oder derjenige, der nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1299.html" title="&sect; 1299 BGB: R&uuml;cktritt aus Verschulden des anderen Teils">§ 1299 BGB</a> zum Rücktritt veranlasst wurde. Anspruchsberechtigt sind ebenso die Eltern oder dritte Personen, die an deren Stelle treten.

## IV. Schaden

Ersatzfähig sind allein Aufwendungen, die <b>in Erwartung der künftigen Eheschließung</b> der Verlobten getätigt wurden. Aufwendungen für ein bereits bestehendes Zusammenleben sind hiervon ausgenommen. Auf die nach den Umständen <b>angemessenen Maßnahmen</b> begrenzt sich die Schadensersatzpflicht ferner gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1298.html" title="&sect; 1298 BGB: Ersatzpflicht bei R&uuml;cktritt">§ 1298 Abs. 2 BGB</a>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/schadensersatz-wegen-unbegruendetem-ruecktritt-vom-verloebnis-1298-1299-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
