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title: "Prüfschema: Schadensersatz aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/schadensersatz-aus-culpa-in-contrahendo-280-abs-1-311-abs-2-241-abs-2-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Schadensersatz aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Anwendbarkeit (keine vorrangigen Regeln einschlägig)

<vertiefung>Einen Fall zum <b>Vorrang der kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechte</b> findest Du hier.</vertiefung>

## II. Vorvertragliches Schuldverhältnis (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/311.html" title="&sect; 311 BGB: Rechtsgesch&auml;ftliche und rechtsgesch&auml;fts&auml;hnliche Schuldverh&auml;ltnisse">§ 311 Abs. 2 BGB</a>)

<massstab>Ein <b>vorvertragliches Schuldverhältnis</b> entsteht durch <b>(1)</b> Aufnahme von Vertragsverhandlungen, <b>(2)</b> Anbahnung eines Vertrags oder <b>(3)</b> ähnliche geschäftliche Kontakte (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/311.html" title="&sect; 311 BGB: Rechtsgesch&auml;ftliche und rechtsgesch&auml;fts&auml;hnliche Schuldverh&auml;ltnisse">§ 311 Abs. 2 BGB</a>).</massstab> <klausurhinweis>Immer dann, wenn der Kontakt zwischen den Parteien „noch nicht reicht“, um einen Vertrag zu bejahen, eine Partei aber dennoch (vertragliche) Ansprüche geltend macht, solltest Du an <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/311.html" title="&sect; 311 BGB: Rechtsgesch&auml;ftliche und rechtsgesch&auml;fts&auml;hnliche Schuldverh&auml;ltnisse">§ 311 Abs. 2 BGB</a> denken, bevor Du sonstige Ansprüche (z.B. aus dem Deliktsrecht) prüfst.</klausurhinweis>

## III. Pflichtverletzung (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/311.html" title="&sect; 311 BGB: Rechtsgesch&auml;ftliche und rechtsgesch&auml;fts&auml;hnliche Schuldverh&auml;ltnisse">§§ 311 Abs. 2</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/241.html" title="&sect; 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverh&auml;ltnis">241 Abs. 2 BGB</a>)

<massstab>Gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/311.html" title="&sect; 311 BGB: Rechtsgesch&auml;ftliche und rechtsgesch&auml;fts&auml;hnliche Schuldverh&auml;ltnisse">§ 311 Abs. 2 BGB</a> begründet das vorvertragliche Vertragsverhältnis <b>Schutz- und Rücksichtsnahmepflichten</b> nach <b><a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/241.html" title="&sect; 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverh&auml;ltnis">§ 241 Abs. 2 BGB</a></b>.</massstab> <klausurhinweis>Wie immer bei der Prüfung einer Pflichtverletzung bietet es sich an, dass Du zunächst benennst, <b>(1)</b> durch welches konkrete Verhalten der Schuldner eine Pflicht verletzt haben könnte. Dann schaust Du, <b>(2)</b> worin die Pflicht des Schuldner bestand. Im letzten Schritt bringst Du <b>(1)</b> und <b>(2)</b> zusammen und prüfst, ob der Schuldner die konkrete Pflicht durch sein konkretes Verhalten <b>(3)</b> tatsächlich verletzt hat.</klausurhinweis>

## IV. Vertretenmüssen (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" title="&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB</a>)

<massstab>Der Schuldner hat grundsätzlich <b>Vorsatz</b> und <b>Fahrlässigkeit</b> zu vertreten (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/276.html" title="&sect; 276 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners">§ 276 Abs. 1 S. 1 BGB</a>).</massstab> <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" title="&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB</a> enthält eine gesetzliche Vermutung zugunsten des Gläubigers. Der Schuldner muss beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (<b>Exkulpation</b>). <klausurhinweis>Im ersten Examen geht es i.d.R. nicht um Beweisfragen, vielmehr ist der Sachverhalt ausermittelt. Du solltest also grundsätzlich konkret prüfen, ob das Verhalten des Schädigers als vorsätzlich oder fahrlässig einzuordnen ist und entsprechend subsumieren.</klausurhinweis> <assessorexamen>Wenn das Vertretenmüssen zwischen den Parteien strittig ist, musst Du unbedingt an <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" title="&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB</a> denken.</assessorexamen>

## V. Kausaler Schaden

<massstab><b>Schaden</b> ist <d>jede unfreiwillige Vermögenseinbuße.</d> Art und Umfang des Schadensersatzes ergeben sich aus den allgemeinen Regeln der <b><a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/249.html" title="&sect; 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes">§§ 249 ff. BGB</a></b>.</massstab>
<vertiefung>Im Rahmen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses ist vor allem der <b>Vertrauensschaden</b> (= negatives Interesse) ersatzfähig. Statt des negativen Interesses kann der Gläubiger <b>ausnahmsweise</b> das <b>positive Interesse</b> verlangen, wenn er nachweisen kann, dass es ohne die Pflichtverletzung des Schuldners zum Abschluss eines für ihn günstigeren Vertrags mit einem Dritten oder auch mit dem anderen Teil als tatsächlich geschehen gekommen wäre.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/schadensersatz-aus-culpa-in-contrahendo-280-abs-1-311-abs-2-241-abs-2-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
