Prüfschema · Zivilrecht

Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch bei nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)

§ 280 Abs. 1, 3 BGB § 283 BGB
Wie prüfen Sie einen Schadens- bzw. Aufwendungsersatzanspruch bei nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)?
  1. I.
    Schuldverhältnis

    In der Regel wird ein wirksamer Vertrag (=rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis) zwischen den Parteien vorliegen. § 280 Abs. 1, 3, 283 gilt aber auch bei gesetzlichen Schuldverhältnissen mit Leistungspflichten.

  2. II.
    Pflichtverletzung
  3. 1.
    Nichterbringung der Leistung bei Fälligkeit
  4. 2.
    Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit der Leistung nach Vertragsschluss, §§ 275 Abs. 1, 2, 3 BGB
  5. III.
    Vertretenmüssen der Unmöglichkeit (vermutet nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB)
  6. 1.
    Haftungsmaßstab des Schuldners, § 276 Abs. 1 BGB
  7. 2.
    Vertretenmüssen des Schuldners
  8. a)
    Eigenes Vertretenmüssen
  9. b)
    Zurechnung des Verschuldens eines Dritten, § 278 BGB
  10. IV.
    Schaden (§§ 249 ff. BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.