Sachrüge - Aufbau
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1.
DarstellungsrügeKlausurentippRegelmäßig gibt es hier nichts zu beanstanden. Es bietet sich deshalb an, mit der Darstellungsrüge zu beginnen und kurz festzustellen, dass diese nicht durchgreift. Damit vermeidest Du, diesen Prüfungspunkt später zu vergessen.FormulierungsbeispielzB „Die tatsächlichen Feststellungen sowie die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils weisen keine Rechtsfehler auf. Insbesondere sind sie nicht in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar und verstoßen nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze. Die Erhebung der sogenannten Darstellungsrüge ist vorliegend daher nicht geboten.“
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2.
Überprüfung des Schuldspruchs („Subsumtionsrüge“)KlausurentippHier kannst Du bereits im Obersatz zeigen, dass Dir bewusst ist, dass allein das Urteil (und keine weiteren Aktenbestandteile) deiner Prüfung zugrunde liegt.Formulierungsbeispiel„Fraglich ist, ob die Feststellungen des angefochtenen Urteils die Verurteilung wegen … tragen.“
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3.
Überprüfung der StrafzumessungFolgende Punkte sind bei der Strafzumessung zu prüfen:
• Strafrahmen
• Strafzumessungserwägungen
• Gesamtstrafenbildung
• Strafaussetzung zur Bewährung
• Nebenstrafen u.a.KlausurentippLerne in Zusammenhängen! Der (logische) Prüfungsaufbau der Sachrüge entspricht weitgehend dem Aufbau eines Strafurteils (und damit auch der Anklageschrift):
• Sachverhalt
• Beweiswürdigung
• rechtliche Würdigung
• Strafzumessung