Prüfschema · Strafrecht

Sachrüge - Aufbau

§ 337 StPO
Wie könntest Du die Prüfung der Sachrüge aufbauen (§ 337 StPO)?
  1. 1.
    Darstellungsrüge
    Klausurentipp
    Regelmäßig gibt es hier nichts zu beanstanden. Es bietet sich deshalb an, mit der Darstellungsrüge zu beginnen und kurz festzustellen, dass diese nicht durchgreift. Damit vermeidest Du, diesen Prüfungspunkt später zu vergessen.
    Formulierungsbeispiel
    zB „Die tatsächlichen Feststellungen sowie die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils weisen keine Rechtsfehler auf. Insbesondere sind sie nicht in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar und verstoßen nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze. Die Erhebung der sogenannten Darstellungsrüge ist vorliegend daher nicht geboten.“
  2. 2.
    Überprüfung des Schuldspruchs („Subsumtionsrüge“)
    Klausurentipp
    Hier kannst Du bereits im Obersatz zeigen, dass Dir bewusst ist, dass allein das Urteil (und keine weiteren Aktenbestandteile) deiner Prüfung zugrunde liegt.
    Formulierungsbeispiel
    „Fraglich ist, ob die Feststellungen des angefochtenen Urteils die Verurteilung wegen … tragen.“
  3. 3.
    Überprüfung der Strafzumessung
    Folgende Punkte sind bei der Strafzumessung zu prüfen:
    • Strafrahmen
    • Strafzumessungserwägungen
    • Gesamtstrafenbildung
    • Strafaussetzung zur Bewährung
    • Nebenstrafen u.a.
    Klausurentipp
    Lerne in Zusammenhängen! Der (logische) Prüfungsaufbau der Sachrüge entspricht weitgehend dem Aufbau eines Strafurteils (und damit auch der Anklageschrift):
    • Sachverhalt
    • Beweiswürdigung
    • rechtliche Würdigung
    • Strafzumessung

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.