Prüfschema · Zivilrecht

Sachliche Klageänderung

Wie prüft man die Zulässigkeit der sachlichen Klageänderung?

  1. I.
    Wirksame Erklärung der Klageänderung
  2. II.
    Vorliegen einer Klageänderung (§§ 263, 264 ZPO)
  3. 1.
    Privilegierte Klageänderung nach § 264 ZPO?
    Bei privilegierter Klageänderung nach § 264 ZPO erübrigt sich die weitere Prüfung des § 263 ZPO; eine derartige Änderung ist stets zulässig.
  4. 2.
    Änderung des Streitgegenstands?
  5. III.
    Einwilligung des Beklagten (§§ 263 Alt. 1, 267 ZPO)?
  6. 1.
    Ausdrückliche Einwilligung des Beklagten in die Klageänderung (§ 263 Alt. 1 ZPO)?
  7. 2.
    Vermutete Einwilligung des Beklagten in die Klageänderung (§ 267 ZPO)?
  8. IV.
    Sofern keine Einwilligung des Beklagten: Sachdienlichkeit der Klageänderung (§ 263 Alt. 2 ZPO)?

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.