Prüfschema · Zivilrecht

Rügeobliegenheit (§ 377 HGB)

Wie könntest Du in der Klausur die Prüfung der Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) aufbauen?
  1. I.
    Voraussetzungen Rügeobliegenheit

  2. 1.
    Beidseitiges Handelsgeschäft (§ 343 HGB)
  3. 2.
    Ablieferung der Ware
  4. 3.
    Mangelhaftigkeit der Ware (§ 434 BGB)
  5. 4.
    Ordnungsgemäße Rüge
  6. a)
    Anzeige des Mangels
  7. b)
    Rechtzeitigkeit der Anzeige
  8. 5.
    Kein Ausschluss der Rügeobliegenheit
  9. II.
    Rechtsfolge: Rechtsverlust

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.