Prüfschema · Strafrecht

Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

§ 31 StGB
Wie prüfst Du den Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
  1. I.
    Bereiterklären zur Verbrechensbegehung

    Auch hier handelt es sich lediglich um die Eingrenzung des Anwendungsbereichs der Rücktrittsregelung.

  2. II.
    Aufgabe des Vorhabens

    Allein erforderlich ist eine Aufgabe des Vorhabens. In der Praxis bereitet dies Schwierigkeiten, da eine Aufgabe äußerlich nicht in Erscheinung tritt. Wird die Tat nur verschoben, fehlt es an einer Aufgabe.

  3. III.
    Freiwilligkeit

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.