Prüfschema · Strafrecht

Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (§ 31 Abs. 1 Nr. 3)

§ 31 StGB
Wie prüfst Du den Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Verabredung (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB)?
  1. I.
    Verabredung oder Annahme eines Erbietens
    Hierbei handelt es sich nicht um eine echte Voraussetzung — vielmehr soll der Anwendungsbereich abgesteckt werden, der ansonsten im Rahmen des § 30 StGB geprüft würde.
  2. II.
    Verhinderung der Tat

    Mit Verhinderungswillen muss der Täter die Tatvollendung verhindern.

  3. III.
    Freiwilligkeit

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.