Prüfschema · Strafrecht

Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Wie prüfst Du den Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
  1. I.
    Kein fehlgeschlagener Versuch
  2. II.
    Aufgabe des Anstiftungsversuchs
  3. III.
    Abwendung der Tatbegehungsgefahr

    Sofern objektiv eine Gefahr der Haupttatbegehung besteht, hat der Anstifter zudem das von ihm geschaffene Risiko zu beseitigen.

  4. 1.
    Gefahr der Tatbegehung
  5. 2.
    Abwenden der Gefahr

    Unterschiedliche Formen sind beim Abwenden der Gefahr denkbar; nicht zwingend ist dabei sogar aktives Handeln des Anstifters.

  6. IV.
    Freiwilligkeit

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.